Professionelle Zahnreinigung - Kostenübernahme Krankenkasse



Eine professionelle Zahnreinigung wird von Zahnärzten sowie eigens dafür ausgebildeten Fachleuten für Zahnprophylaxe oder Dentalhygiene durchgeführt.

Die professionelle Zahnreinigung gilt bei der Krankenkasse nicht als Regelleistung und übernimmt die Kosten für diese Behandlung nicht. Soll eine professionelle Zahnreinigung von der Krankenkasse übernommen werden, empfiehlt es sich, über den Abschluss einer Professionelle Zahnreinigung Zusatzversicherung nachzudenken.

Je nach Tarifabschluss ist es für manche Versicherte einer privaten Krankenversicherung nicht notwendig, zusätzlich eine professionelle Zahnreinigung Zahnzusatzversicherung abzuschließen, wenn diese Kosten durch einen entsprechenden Tarif abgedeckt sind.

Mittlerweile bieten einige gesetzliche Krankenkassen die Kostenerstattung für die professionelle Zahnreinigung durch die Krankenkasse an.

Versicherte in einer gesetzlichen Krankenkasse sollten sich einmal über die neuen Angebote für die professionelle Zahnreinigung Krankenkasse informieren. In einigen Fällen arbeiten ausgesuchte Zahnärzte und gesetzliche Krankenkassen zusammen. So erhalten die Versicherten durch die Kooperation preisliche Vergünstigungen für die professionelle Zahnreinigung ohne Zusatzversicherung.

Wer sich nicht sicher ist, in welchem Umfang die professionelle Zahnreinigung von der Krankenkasse bezuschusst wird oder nicht, sollte dies vor der Behandlung bei seiner Krankenkasse klären. In manchen Fällen wird hier auch das Bonussystem angewendet.

Da eine regelmäßig durchgeführte professionelle Zahnreinigung eine sinnvolle Maßnahme ist, sollte über den Abschluss für eine professionelle Zahnreinigung Zahnzusatzversicherung nachgedacht werden, um so die zusätzlichen Kosten aufzufangen.

Zahnzusatzversicherungen kommen je nach vereinbarten Leistungen auch für Zahnersatzmaßnahmen auf. In manchen Fällen sind jedoch Wartezeiten bei den Krankenkassen einzuhalten, wenn eine professionelle Zahnreinigung von der Zusatzversicherung erstattet werden soll.




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