Welchen Festzuschuss gibt es beim Zahnersatz



Bei Zahnverlust wird ein Zahnersatz notwendig, der in den meisten Fällen mit hohen Kosten für den Betroffenen verbunden ist. Seit dem Jahr 2005 zahlen die gesetzlichen Krankenversicherungen einen Festzuschuss für Zahnersatz. Vor dieser Regelung erhielten die die Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen lediglich nur einen gewissen Anteil für eine Zahnersatz Behandlung. Der Festzuschuss für Zahnersatz zahlt nach entsprechendem Befund eine feste Summe an den Versicherten. Der Zuschuss für Zahnersatz ist abhängig von dem Heil- und Kostenplan, der vor jeder Behandlung vom behandelnden Zahnarzt erstellt werden muss und von der gesetzlichen Krankenkasse genehmigt werden muss. Der Zuschuss für Zahnersatz berücksichtigt jedoch nur die Kosten für die Regelversorgung beim Zahnersatz.

Sofern der Patient einen hochwertigeren oder aufwändigeren Zahnersatz wünscht, wird dies nicht durch den Festzuschuss für Zahnersatz der gesetzlichen Krankenkassen abgedeckt. In diesem Fall sind die zusätzlichen Kosten ausschließlich durch den Patienten zu zahlen.

Diese Regelung des Festzuschuss für Zahnersatz sichert die Versicherten einer gesetzlichen Krankenversicherung für die Basisversorgung beim Zahnersatz ab. Heutzutage wird auch ein Zuschuss für Zahnersatz bei Zahnimplantaten gewährt, die noch vor einigen Jahren eine reine Privatleistung gewesen sind. Bei dieser Form des Zahnersatzes wird lediglich der prothetische Zahnaufbau bezuschusst und nicht das in den Knochen eingesetzte Implantat.

Neben dem Festzuschuss für Zahnersatz erhalten die Versicherten auch weiterhin noch eine Vergütung für das regelmäßige Führen eines Bonusheftes. Sofern die Einträge in dem Bonusheft in den letzten fünf Jahren lückenlos erfolgt sind, wird die gesetzliche Krankenkasse neben dem Zuschuss für Zahnersatz noch zusätzliche 20 Prozent der Kosten für den Zahnersatz übernehmen. Ist das Bonusheft während der letzten zehn Jahre lückenlos geführt worden, erhöht sich der Zuschuss auf 30 Prozent zum Zuschuss für Zahnersatz.

Um in den Genuss dieser Leistung zu gelangen, muss einmal im Jahr eine Kontrolluntersuchung erfolgen und diese durch einen Stempel in einem Kontollheftchen durch den behandelnden Zahnarzt quittiert werden.

Bei Härtefallregelungen zahlen die gesetzlichen Krankenversicherungen beispielsweise Personen mit sehr geringem Einkommen einen weiteren Festzuschuss für Zahnersatz. In diesem Fall ist die Regelversorgung kostenfrei gewährleistet.




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